Taufe
Durch die Taufe wird ein Mensch in die Gemeinde Jesu Christi aufgenommen. In der Taufe wird deutlich: Gott spricht sein “Ja” zu diesem Menschen und begleitet ihn; diesem Leben wird ein Sinn zugesprochen, den ihm nichts und niemand nehmen kann.
ANMELDUNG:
Wenden Sie sich gerne an mich. Gemeinsam finden wir einen Termin und Sie erhalten alle notwendigen Informationen und Unterlagen.
Ihre Pfarrsekretärin Isabel Schäfer
Ihre Pfarrsekretärin Isabel Schäfer
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für die Taufe?
Für die Taufe Ihres Kindes benötigen Sie die Geburts-urkunde des Kindes und die Patenscheine der Paten. Den Patenschein bekommt die Patin oder der Pate im Gemeindebüro der Kirchengemeinde, zu der sie oder er gehört. Geben Sie diese Unterlagen einfach gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular bei uns im Gemeindebüro in der Kreuzstraße 10 ab.
Ich bin evangelisch, mein Mann ist katholisch. Können wir unsere Kinder ökumenisch taufen lassen?
Die evangelische und die katholische Taufe werden jeweils von der anderen Kirche anerkannt. Eine ökumenische Taufe gibt es nicht.
Mein Kind ist schon 9 Jahre alt. Kann es getauft werden, oder muss es bis zum Konfirmandenunterricht warten?
Die Taufe kann in jedem Alter stattfinden. Ein 9-jähriges Kind kann bei seiner Taufe schon selbst sagen: „Ja, ich will getauft werden!“ Bitte besprechen Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin, wie Ihr Kind seinem Alter entsprechend auf die Taufe vorbereitet werden kann.
Wir sind geschieden; als Eltern haben wir das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind. Ich möchte unser Kind taufen lassen, mein:e Ex-Partner:in ist gegen die Taufe. Kann unser Kind getauft werden?
Nein. Bei Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, müssen beide der Taufe zustimmen. Allerdings kann das Familiengericht auf Antrag die Sorge in dieser Frage auf einen Elternteil übertragen.
Kann ein Kind getauft werden, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Ja. Die Paten spielen in diesem Fall eine besondere Rolle. Sie sollen das Kind auf seinem Glaubensweg begleiten.
Für die Taufe Ihres Kindes benötigen Sie die Geburts-urkunde des Kindes und die Patenscheine der Paten. Den Patenschein bekommt die Patin oder der Pate im Gemeindebüro der Kirchengemeinde, zu der sie oder er gehört. Geben Sie diese Unterlagen einfach gemeinsam mit dem unterschriebenen Anmeldeformular bei uns im Gemeindebüro in der Kreuzstraße 10 ab.
Ich bin evangelisch, mein Mann ist katholisch. Können wir unsere Kinder ökumenisch taufen lassen?
Die evangelische und die katholische Taufe werden jeweils von der anderen Kirche anerkannt. Eine ökumenische Taufe gibt es nicht.
Mein Kind ist schon 9 Jahre alt. Kann es getauft werden, oder muss es bis zum Konfirmandenunterricht warten?
Die Taufe kann in jedem Alter stattfinden. Ein 9-jähriges Kind kann bei seiner Taufe schon selbst sagen: „Ja, ich will getauft werden!“ Bitte besprechen Sie mit Ihrem Pastor oder Ihrer Pastorin, wie Ihr Kind seinem Alter entsprechend auf die Taufe vorbereitet werden kann.
Wir sind geschieden; als Eltern haben wir das gemeinsame Sorgerecht für unser Kind. Ich möchte unser Kind taufen lassen, mein:e Ex-Partner:in ist gegen die Taufe. Kann unser Kind getauft werden?
Nein. Bei Eltern, die das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben, müssen beide der Taufe zustimmen. Allerdings kann das Familiengericht auf Antrag die Sorge in dieser Frage auf einen Elternteil übertragen.
Kann ein Kind getauft werden, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Ja. Die Paten spielen in diesem Fall eine besondere Rolle. Sie sollen das Kind auf seinem Glaubensweg begleiten.
Das Patenamt
Taufpaten müssen einer christlichen Kirche angehören, ein*e evangelische*r Pate*Patin wäre wünschenswert. Die Paten, sofern sie nicht im Bereich unserer Kirchengemeinde wohnen, weisen durch einen von ihrer Kirchengemeinde ausgestellten “Patenschein” nach, dass sie Kirchenmitglied und somit im Besitz des Patenrechts sind.
Sollte die Patin/der Pate nicht bei der Taufe anwesend sein können, muss zusätzlich zum Patenschein die "Erklärung zur Bereitschaft der Übernahme des Patenamtes" ausgefüllt und unterschrieben werden.
Sie können das Dokument hier herunterladen oder im Gemeindebüro erhalten.
Sollte die Patin/der Pate nicht bei der Taufe anwesend sein können, muss zusätzlich zum Patenschein die "Erklärung zur Bereitschaft der Übernahme des Patenamtes" ausgefüllt und unterschrieben werden.
Sie können das Dokument hier herunterladen oder im Gemeindebüro erhalten.